Vom Hauptgrundstück (Flurstück 60) wird der hintere, südliche Teil des Grundstücks abgeteilt und über eine separate Einfahrt von der Straße erschlossen. Denkbar ist eine Bebauung gemäß §34 BauGB entsprechend der Nachbarschaft, die meist aus Einfamilienhäusern und Doppelhäusern besteht. In herrlich naturverbundener Lage ist diese schöne Liegenschaft ein hervorragender Baugr ...
...weiter lesenStand: 13.09.2025