Achtung Voraussetzungen!
Es handelt sich um geförderten Wohnraum, dessen Vermietung mit Voraussetzungen verbunden ist, die Mieterinnen und Mieter zwingend erfüllen müssen:
1a.) Die Wohnung darf nur von Menschen bezogen werden, die älter als 60 Jahre sind oder
1b.) Menschen mit einer Behinderung (Behinderungsgrad mindestens 50%) und
2.) deren ...
Stand: 17.09.2025