Das zirka 1256m² große Grundstück ist mit einem älteren Gartenhaus und einem Schuppen bebaut (Abriss). Die künftige Bauplanung (und Bebauung) obliegt den Wünschen des Erwerbers, sollte sich aber nach Auskunft des hiesigen Bauamtes an der Umgebung orientieren (bebaubar nach §34 Baugesetzbuch). Bei Interesse fordern Sie bitte unser Exposè inklusive Objektadresse an...
Stand: 13.08.2025