Das Grundstück liegt in einer sehr ruhigen Seitenstraße in einer gewachsenen Wohngegend mit überwiegender Einfamilienhausbebauung. Es ist nach § 34 Bau GB mit einem Einfamilienhaus entsprechend der umgebenden Gebäude bebaubar.
Die südliche Ausrichtung des Grundstückes sorgt bei der Gestaltung des Hauses für ideale Lichtverhältnisse.
In der Straße liegen alle Medien ...
Stand: 05.09.2025