Das in 1977 massiv erbaute Zweifamilienhaus wurde 2001 in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt. Während die Hauptwohnung über Erdgeschoss und Dachgeschoss nur zu eigenen Wohnzwecken (Dauer-Bewohnung, Fest-Vermietung, Zweit-Wohnsitz) genutzt werden kann, können Sie die Einliegerwohnung im Untergeschoss auch als Ferienwohnung vermieten (eine Nutzungsgenehmigung liegt vor). Ent ...
...weiter lesenStand: 13.09.2025