Zum Verkauf steht eine noch abzuteilende Eckparzelle von ca. 865 m². Nach Absprache kann das Grundstück geringfügig größer oder kleiner ausfallen. Der in der Anzeige/im Exposé genannte Kaufpreis ist somit als vorläufiger Beispielpreis zu verstehen. Die Kosten für die noch ausstehende Grundstücksteilung übernimmt der Verkäufer. Die Bebauung richtet sich nach §34 BauGB (Nach ...
...weiter lesenStand: 06.09.2025