Dieses von uns zu vermittelnde Anwesen eines Erben, wurde im Jahr 1973 mit einem großen Winkelwalmdachbungalow und einer angebauten Garage bebaut. Seit dem haben sich allerdings die Bebauungsmöglichkeiten zu Ihren Gunsten verändert. D.h. im Klartext, dass das Grundstück nun bebaubar ist, weshalb Sie hier nun lt. Auskunft des Gutachterausschusses einen Schatz, Baugrundstück ...
...weiter lesenStand: 16.12.2025