Achtung: Der Mietvertrag ist gem. § 575 Abs. 2 BGB ein Zeitmietvertrag über 2 Jahre.
Bei der Wohnanlage Heidelberger Straße 42-44 handelt es sich um mehrere in den 1950er Jahren erbaute Mehrfamilienhäuser. Die Anlage ist sehr gepflegt.
# Ausstattung
Achtung: Der Mietvertrag ist gem. § 575 Abs. 2 BGB ein Zeitmietvertrag über 2 ...
Stand: 07.04.2026