Zu mieten sind hier 2-Zimmer-Wohnungen, die vom Land Niedersachsen für mittlere Einkommen gefördert wurden. Das jährliche Nettoeinkommen für eine Person muss zwischen 21.250 € und 34.500 € liegen. Voraussetzung ist ein Wohnberechtigungsschein mit erhöhter Einkommensgrenze nach § 5 Abs. 2 DVO-NWoFG.
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Stand: 03.04.2026