Das Grundstück in Wustermark befindet sich im Innenbereich des Gemeindeteils Dyrotz und kann nach § 34 Abs. 1 BauGB bebaut werden. Für die Bebauung des Grundstücks sind die Festsetzungen der örtlichen Klarstellungssatzung Wustermark/ Dyrotz/ Wernitz zu beachten.
Für das hier angebotene Grundstück liegt ein Bodengutachten vor, das in der Gemeinde Wustermark eingeseh ...
Stand: 14.12.2025