Das zirka 900 m² große Grundstück weist noch ältere, Gartenhausbebauung auf, die für ein neues Bauvorhaben als Abriss zu betrachten ist. Die künftigen Bauvorhaben (und Bebauungen) obliegen den Wünschen des Erwerbers, sollten sich aber nach Auskunft des hiesigen Bauamtes an der Umgebung orientieren (bebaubar nach §34 Baugesetzbuch). Aufgrund der Grundstücksgröße (ca. 20m br ...
...weiter lesenStand: 16.12.2025