Bei dem Baugrundstück handelt es sich um ein hinteres Teilgrundstück - ein sogenanntes Hammergrundstück. Die Zufahrt ist mit Bestandteil des hinteren Grundstücks, also gibt es kein Geh/Fahr- und Leitungsrecht für den zukünftigen Eigentümer.
Nach unserer Meinung wäre dieses Grundstück, aufgrund der Größe und des Preises, eventuell auch für die Errichtung eines Modulhause ...
Stand: 13.12.2025