Das Grundstück ist vom Eigentümer beräumt worden.
Auf dem Grundstück kann ein Einfamilienhaus mit maximal zwei Vollgeschossen + Dachgeschoss gebaut werden (Die Grundfläche von 120 m² ist einzuhalten).
Bei Gebäuden mit nur einem Vollgeschoss ist eine Grundfläche von 150 m² zulässig.
Lage
Die Grundstücke liegen im Ort Wiesenburg/Mark, südlich der B2 ...
Stand: 17.12.2025