Dieses rechteckig geformte Grundstück hat eine ca. 18 Meter breite Straßenfront und eine Länge von ca. 59 Metern. Auf diesem Bauland sind ein abrissreifer/sanierungsbedürftiger Bungalow sowie eine Garage vorhanden. Denkbar ist eine Neubebauung gemäß §34 BauGB in Anlehnung an die Nachbarbebauung, z.B. mit einem 2,5-geschossigen Einfamilienhaus. Zur beschaulichen Atmosphäre ...
...weiter lesenStand: 07.09.2025