Zu vermieten ist eine Wohnung ausschließlich zur kurzfristigen / temporären Nutzung. Keine Langzeitmiete möglich. Die Wohnung soll nächstes Jahr veräußert werden.
Es muss klar nachgewiesen werden, dass nur ein temporärer Bedarf vorliegt, z.B. über klar befristet Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberüberlassung …
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Stand: 07.04.2026