Die Wohnung kann besichtigt werden. Wenn gewünscht, sind auch kurzfristige Besichtigungstermine möglich.
Noch ist die Wohnung nicht leergeräumt. Der bisherige Mieter ist durchaus daran interessiert, früher einen Nachfolger in der Wohnung zu haben. Über den Einzugstermin ließe sich durchaus also sprechen.
Vermietet wird vom Besitzer selb ...
Stand: 09.04.2026