Bei diesem Grundstück handelt es sich um das Flurstück in einem Mischgebiet, in dem Gewerbe und/oder Wohnen möglich ist. Dieses Gebiet unterliegt keinem Bebauungsplan, so dass § 34 BauGB verbindlich ist. Für diese Liegenschaft besteht ein Teilbau-Genehmigungsbescheid. Demnach kann ein Frauenhaus mit 19 Wohneinheiten errichtet werden. Eine Teilung des Grundstücks scheint e ...
...weiter lesenStand: 07.09.2025