Bei diesem Grundstück handelt es sich um das Flurstück 247, das noch nicht geteilt und erschlossen ist. Denkbar ist eine wunsch-gemäße Architektur im hinteren Teil der Liegenschaft, für die § 34 BauGB verbindlich ist. Für diesen Baugrund besteht bereits eine positive mündliche Bauvoranfrage. Auf diesem schönen Grund-stück befinden sich weiterhin noch zwei abrissfähige Gebä ...
...weiter lesenStand: 07.09.2025