-kleine landwirtschaftliche Hofstelle und Schreinerei mit großzügigem, angrenzendem Grundstück
-angrenzendes Grundstück stellt eine Baulücke im Bereich § 34 BauGB dar, ohne Bauverpflichtung und ohne B-Plan
-im EG: Küche, Wohnen, Bad, WC sowie ehemalige Schreinerwerkstatt
-im OG: weiteres Badezimmer, mehrere Schlafräume und eine Dachterrasse
-DG als Nutz-/Lager ...
Stand: 09.06.2026