Vermietung an Bürgergeld Empfänger MÖGLICH,jedoch unter folgenden Voraussetzungen:
1) Telefonisches Gespräch
2) Kopie des Ausweis/Aufenthalt per E-Mail
3) Mietangebot wird von uns erstellen, das beim Jobcenter abgegeben wird
4) Bevor Vertragsunterzeichnung stattfindet, wird vom Mieter Direktzahlung der Miete beim Jobcenter beantragt ...
Stand: 08.04.2026