Auf dem über 1.000 m² großen Grundstück besteht potenziell die Möglichkeit einer Teilung (vorbehaltlich behördlicher Genehmigung), befindet sich im vorderen Bereich ein teilweise unterkellertes, eingeschossiges Wohnhaus (Doppelhaushälfte) mit ausgebautem Dachgeschoss sowie einem rückseitigen Anbau und Nebengebäuden.
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Stand: 04.04.2026