550qm (ca.10m x ca.55m)großes rechteckiges Grundstück.
Die Bebauung richtet sich nach §34 (Nachbarbebauung), d.h.:
- Bebauung mit einer Doppelhaushälfte möglich
- Bauherren für die andere Hälfte auf weiteren 550qm bereits vorhanden
- maximal bis zu II.Vollgeschosse sind möglich
- bis 80-100qm Wohnfläche sind pro Wohneinheit 1 Kfz-Stellplätze zu errichten ...
Stand: 02.04.2026