Das Grundstück ist derzeit noch nicht offiziell geteilt. Der beauftragte Vermesser hat hierzu jedoch bereits folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
Aufgrund der vorhandenen Gebäudegröße ließen sich hinten ca. 405m² heraustrennen.
Geltendes Baurecht ist der Baunutzungsplan. Baustufe WA II/2. Damit ist auf der 405m² großen Teilfläche ein Gebäude mit ein ...
Stand: 05.04.2026