Gemäß den baulichen Rahmenbedingungen eignet sich das Grundstück für ein Einfamilienhaus oder eine Stadtvilla mit bis zu zwei Vollgeschossen.
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Die maximal zulässige Grundfläche beträgt 75?m². Damit lässt sich eine Gesamtwohnfläche von rund 120?m² realisieren. Auch ein Keller kann bei Bedarf eingeplant werden um z.B. den Hauswirtschaftsraum in den Keller zu verleg ...
Stand: 02.04.2026