1.103qm (ca.20m x ca.55m)großes rechteckiges Grundstück.
Die Bebauung richtet sich nach §34 (Nachbarbebauung), d.h.:
- Bebauung mit einem Doppelhaus, Einfamilienhaus, Stadtvilla
- maximal bis zu II.Vollgeschosse sind möglich
- bis 80-100qm Wohnfläche sind pro Wohneinheit 1 Kfz-Stellplätze zu errichten, ab weiteren 100qm Wohnfläche 1 weiterer Kfz-Stellplatz< ...
Stand: 02.04.2026