Grundstück: Das zu verkaufende Grundstück liegt im planungsrechtlichen Geltungsbereich der rechtskräftigen Ergänzungssatzung Teil 1 von 2003 der Gemeinde Borkwalde und ist gemäß §34 BauGB bebaubar. Über die Zulässigkeit der konkreten Bauvorhaben entscheidet die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Es ist Aufgabe des Erwerbers alle für die Nutzung/Umnutzu ...
...weiter lesenStand: 02.04.2026