Das Objekt befindet sich auf einem Erbbaurechtsgrundstück im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Erbbaurecht endet am 31.12.2051.
Die Doppelhaushälfte wurde im Jahr 1961 in eingeschossiger Bauweise errichtet. Das Gebäude befindet sich in sanierungsbedürftigem Zustand und ist zu entrümpeln.
Auf dem Grundstück befinden sich zwei weitere Gebäude, die ohne Ge ...
Stand: 01.04.2026