ehemaliges Wohngrundstück,
für Stadtvilla, Bungalowhaus aber für ein Doppelhaus,
es gilt §34 BauG,
alle Ver-/Entsorgungsleitungen auf dem GRD,
Südlage, 18 m Straßenfront,
mit zum Abriss bestimmten Althaus,
Lage
gewachsene Wohngegend mit überwiegend EFHer,
Einkauf, Schulen, Kitas, Ärzte im Umfeld,
S-Bahnhof Zeuthen in der Nähe,
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Stand: 03.04.2026