Da dieses Haus 1880 erbaut wurde, profitieren Sie von folgender steuerlichen Regelung:
"Altbauten: Für vermietete Immobilien, die vor 1924 gebaut wurden, gilt ein Abschreibungssatz von 2,5 % pro Jahr."
Und sollten Sie auch noch weiter weg wohnen, haben Sie neben den normalen bekannten Abschreibungen auch noch folgende Möglichkeit:
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Stand: 04.04.2026