Im 2. OG. eines Mehrfamilienhauses befinden sich diese beiden Eigentumswohnungen (zwei Wohnungen von ca. 74 m² und ca. 54 m² sind z.Zt. getrennt) . Diese können aber mit geringem Aufwand zu einer großen zusammengelegt werden kann.
Diese lichtdurchfluteten Wohnungen verfügen über gut aufgeteilte Räumlichkeiten, die sowohl für Familien als auch für eine Wohngemeinsch ...
Stand: 17.12.2025