Das im Jahr 1973 massiv gebaute Einfamilienhaus wurde 1995 geteilt. Es befinden sich je Etage eine Eigentumswohnung. Somit handelt es sich baurechtlich um ein Zweifamilienhaus.
Es gibt zwei Eigentümer. Beide Parteien verkaufen das Haus gemeinschaftlich im Gesamten. Das obere Geschoss ist bereits geräumt, die Eigentümerin des Erdgeschosses verlässt ihre Wohnung Ende ...
Stand: 15.12.2025