Das Grundstück umfasst 462 m² und ist derzeit nur mit einem Garagenbau bebaut.
Da kein Bebauungsplan für dieses Gebiet aufgestellt ist, richtet sich das Maß der möglichen Bebauung nach § 34 BauGB.
"Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, di ...
Stand: 16.12.2025