Das Grundstück in Wustermark befindet sich teilweise im Innenbereich des Ortsteils Priort und kann nach § 34 Abs. 1 BauGB in der vorderen Hälfte (ca. 756 m²) des Grundstücks straßenseitig bebaut werden. Für die Bebauung des Grundstücks sind die Festsetzungen der örtlichen Gestaltungssatzung - 3. Siedlung Priort - und der Klarstellungssatzung Priort, zu beachten. Die hinter ...
...weiter lesenStand: 15.12.2025