Die beiden Häuser auf einem gemeinsamen Grundstück sind einzel nutzbar und mit Ausnahme der Heizung völlig voneinander getrennt. Die Abrechnung der Verbrauchskosten erfolgt unabhängig und kann jederzeit vermietet, zum Teil vermietet oder alleine genutzt werden.
Im älteren Haus wurden in den letzten Jahren die Tageslichbäder saniert, die Bodenbeläge neu verlegt und i ...
Stand: 13.12.2025