Grundstück ehemals zu Erholungszwecken genutzt, bebaut mit einem abrissreifen Bungalow (Nutzfläche ca. 35 qm). Das Gebäude ist mit Teerpappe einge-deckt. Die Dielenböden sind verrottet. Weiterhin befinden sich zwei Holzschuppen, Holzsichtschutz-wände und ein Holzständerwerk auf dem Grundstück.
Im FNP ausgewiesen als Wohnbaufläche. Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB, u ...
Stand: 16.12.2025