Das Grundstück mit Altbestand ist mit kurzlaufenden Mietverträgen an gewerbliche Nutzer vermietet.
Nach gegenwärtiger Kenntnis beabsichtigt die Gemeinde, einen Bebauungsplan aufzustellen, nach dem das Grundstück als Urbanes Gebiet-MU (§6a BauNVO) festgesetzt werden soll. Derzeit ist das Grundstück ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Eine Veränderungsperre besteht nic ...
Stand: 16.12.2025