Bei dem ca. 373 m² großen Gartengrundstück, handelt es sich um zwei WEG-Anteile, deren Sondernutzungsfläche ca. 373 m² groß ist. Die Fläche darf gemäß Teilungserklärung vom 28.7.1994 eingezäunt werden und mit einem genehmigungsfreien Gartenhaus bis 30 m³ bebaut werden. Der Schuppen bzw. das Gartenhaus darf keinen Aufenthaltsraum, keine Feuerstätte und keine Toilette beinha ...
...weiter lesenStand: 16.12.2025