Sommerhaus, nicht zulässig als Hauptwohnsitz.
Gartenanlage wird im Winter für Autos abgeschlossen, keine Grubenentleerung in dieser Zeit.
Gartenhaus auf Gemeindepachtland, bestehend aus einem Wohnraum, einem Schlafzimmer, einer kleinen separaten Küche und einem Bad mit Dusche und WC. Zusätzlich gibt es eine große überdachte Terrasse.
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Stand: 16.12.2025