Die Möglichkeit der Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB . Das geplante Bauvorhaben muss sich in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen. Um dem Erwerber Rechtssicherheit bezüglich des möglichen Baukörpers zu verschaffen, ist eine entsprechende Bauvoranfrage eingereicht, aber noch nicht
...weiter lesenStand: 17.12.2025