Durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Wohnungsbauturbo“) am 30.10.2025, besteht die Möglichkeit zur Neuerrichtung von Wohngebäuden im unbeplanten Innenbereich auch dort, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen (§ 34 Abs. 3 BauGB). Dadurch soll die Nachverdichtung ...
...weiter lesenStand: 15.12.2025