Für dieses besondere Grundstück liegt ein Bauvorbescheid vor, der die Errichtung eines Einfamilienhauses im vorderen Grundstücksteil auf ca. 1.000 m² ermöglicht. Die Bebauung sollte entsprechend der Nachbarbebauung gemäß § 35 BauGB erfolgen. Sehr attraktiv ist die Kombination aus bebaubarem Land und über einen Hektar angrenzender Freifläche — perfekt für alle, die ihren Tr ...
...weiter lesenStand: 17.12.2025