Dieser vordere Grundstücksteil, lediglich bebaut mit einer Garage, wird aus einem Gesamtgrundstück von ca. 1.200 m² herausgelöst und separat veräußert. Es ist bebaubar mit einem Einfamilienhaus. An der linken Grundstücksseite wird dann ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des hinteren, bereits bebauten Grundstücks bestehen.
...
Für ausführliche Informati ...
Stand: 19.12.2025