Dieses mit Wasser/Abwasser und Elektrizität erschlossene Grundstück besteht aus den Flurstücken 558 (ca. 150 m2) und 559 (ca. 600 m2). Die Zufahrt erfolgt von der Petzinstraße über die Flurstücke 554, 555 und 556 mit eingetragenem Wegerecht. Denkbar erscheint eine kurzfristige Bebauung nach §34 BauGB gemäß Einfügungsgebot in die meist aus Einfamilienhäusern bestehende Umge ...
...weiter lesenStand: 08.09.2025