Bei dem Anwesen handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Anwesen, das um 1699 oder kurz danach errichtet wurde.
Es ist seit Jahren unbewohnt und muss für eine künftige Nutzung von Grund auf ertüchtigt werden. Gerade dieser Umstand läßt für den Erwerber/künftigen Nutzer alle Optionen, bei Qualität und Art der Ausstattung und Einrichtung seine Vorstellungen zu realisiere ...
Stand: 21.09.2025