Das Grundstück liegt im Gebiet eines gültigen Bebbaungsplans.
Laut diesem ist die Bebauung mit einer Doppelhaushälfte vorgesehen.
Bei Interesse schicken wir Ihnen den Bebauungsplan sowie sämtliche Informationen zum Grundstück gerne zu.
Alle Informationen sind ohne Gewähr, vorbehaltlich finaler Prüfung und Genehmigung durch die Baubehörde.
Bitte beachten Sie, ...
Stand: 13.09.2025