Unbebautes und unerschlossenes Baugrundstück, welches nach §34 bebaut werden kann. Eine Zufahrt zu diesem Grundstück gibt es bisher nicht, da das Grundstück einer damaligen Teilung unterliegt, aus einem einst großen Grundstück wurden 4 Flurstücke. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 640 m².
Strom und Wasser sind an der Straße angeschlossen, das Grundstück selbst ist uners ...
Stand: 15.12.2025