Für dieses straßenseitig komplett erschlossene Bauland liegt ein positiver Bauvorbescheid vor. Demnach ist die Errichtung von 2 Baukörpern mit einer Grundfläche von ca. 156 m2 und einer Firsthöhe von ca. 10 Metern sowie 4 Garagen mit einer Grundfläche von ca. 18 m2 möglich. Die Bebauung ist nach § 34 BauGB denkbar, gemäß des Einfügungsgebotes in die Umgebungsbauten.
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Stand: 05.09.2025