Dieses vollständig erschlossene Grundstück ist mit einem Wochenendhaus (ca. 80 m²) und einem Gästehaus (ca. 20 m²) bebaut. Für diese Objekte ist der Bestandsschutz zu beachten. Eine weitere Bebauung ist nach § 34 BauGB, z.B. mit einem Einfamilienhaus, denkbar. Eine entsprechende Baugenehmigung liegt bereits vor. Dieses fabelhafte Bauland bietet die interessante Gelegenheit ...
...weiter lesenStand: 12.09.2025