Zunächst: Die zum Verkauf stehende Immobilie wird derzeit noch von einer einzelnen Person bewohnt. Das bedeutet, dass ein zukünftiger Eigentümer im Falle einer vorgesehenen Eigennutzung diese Eigennutzung geltend machen muss. Bei der Wohnimmobilie handelt es sich um eine kleine Doppelhaushälfte mit nur knapp 70 m² Wohnfläche. Das Haus ist unterkellert und das DG ist ausgeb ...
...weiter lesenStand: 07.09.2025