Zum Verkauf stehen die erteilte Baugenehmigung sowie die
Wohneigentumsrechte an den geplanten Wohnungen.
Der Käufer ist für die Umsetzung des Bauvorhabens verantwortlich.
Änderungen an der bestehenden Baugenehmigung sind grundsätzlich
möglich, müssen jedoch nach dem Kauf gegebenenfalls vom Käufer
beantragt werden.
Für die Remise sowie den ...
Stand: 07.09.2025